Nach der Klassenstufe 7 oder 8 kann ein Wechsel des Bildungsganges erfolgen, wenn die Klassenkonferenz dies beschließt und die bisher gezeigten Leistungen und die voraussichtliche Leistungsentwicklung der Schüler dies rechtfertigen.
Schüler der Klassenstufe 9, die den Hauptschulbildungsgang besucht haben, können in die Klassenstufe 10 überwechseln, wenn der Durch-schnitt aller Jahresnoten des qualifizierenden Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 2,4 ist; in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Physik und Chemie muss mindestens die Jahresnote „befriedigend“ erreicht worden sein.
Apr 30 2024