Die Teilnahme ist für mindestens ein Halbjahr verbindlich. In den 5. und 6. Klassen sollte jeder Angebote auswählen.
Über die Mittelherkunft für die Ganztagesbetreuung gibt es folgende Information:
„Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.“ (Quelle: Zuweisungsbescheid der SAB)