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Comenius-Schule Mücka
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Transparenzhinweis:

Seit1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen


FAQ

  • Wie kann ich mein Kind an der Schule anmelden?

    Für die Schüler der 4. Klassen der Grundschulen gibt es eine Reihe von Anmeldeterminen, die rechtzeitig in der Grundschule und auf unserer Homepage bekanntgegeben werden.
    Möchten Sie Ihr Kind im laufenden Schuljahr anmelden (z.B. bei Zuzug), vereinbaren Sie am besten einen Termin. Die Telefonnummer und das E-Mailformular finden Sie auf der Homepage.
    Ihr Kind sollte in jedem Fall zum Anmeldetermin mitkommen.
    Denn: In unserer Schule steht das Kind im Mittelpunkt aller unserer Bemühungen.
    Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind kennen zu lernen.

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  • Welche Unterlagen muss ich bei der Schulanmeldung mitbringen?

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    – das Formular „Anmeldung an der Mittelschule“,
    – das Original der Bildungsempfehlung,
    – die Elternerklärung Religion/Ethik,
    – das Formular „Anmeldebestätigung für die Eltern“ und „Rückmeldung für die jetzige Schule“,
    – die Halbjahresinformation (Klasse 4) oder das letzte Zeugnis,
    – das Original der Geburtsurkunde Ihres Kindes zur Vorlage.

    Sollten Ihnen z.B. bei Zuzug aus anderen Bundesländern einzelne Unterlagen fehlen ist das kein Problem. Gegebenenfalls können Sie auch Unterlagen nachreichen.
    Außerdem freuen wir uns, wenn Sie bei der Anmeldung möglichst alle Dokumente mitbringen, welche Ihr Kind bisher in seiner Schullaufbahn erhalten hat (z.B. komplette Zeugnismappe). Dadurch gelingt uns die Bildungsberatung im Gespräch viel besser.

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  • Welche Daten werden bei der Schulanmeldung aufgenommen?

    Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:

    – Name und Vorname der Eltern und des Schülers
    – Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers
    – Geschlecht des Schülers
    – Anschrift der Eltern und des Schülers
    – Telefonnummer, Notfalladresse
    – Staatsangehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
    – Religionszugehörigkeit des Schülers
    – Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
    – Art und Grad einer Behinderung, durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern).

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  • Welche Bildungsabschlüsse kann mein Kind an Ihrer Schule erreichen?

    Unsere Schule ist eine Oberschule in Sachsen.
    Während der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) werden die Entwicklung und die Leistungen Ihres Kindes genau beobachtet. Ab der Klassenstufe 7 erfolgt die differenzierte Unterrichtung im Hauptschulbildungsgang (bis Klasse 9) und im Realschulbildungsgang (bis Klasse 10) in den Differenzierungsfächern.
    Erreichbar ist zurzeit der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der qualifizierende Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und der Realschulabschluss nach Klasse 10.

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  • Hauptschule oder Realschule? Was ist das Richtige für mein Kind?

    Die Klassenkonferenz entscheidet zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 6 auf der Grundlage der bisher gezeigten Leistungen und der voraussichtlichen Leistungsentwicklung, welchen Bildungsgang der Schüler besucht. Die Teilnahme am Unterricht im Realschulbildungsgang kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation der Klassenstufe 6 in mehr als zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik mit der Note „ausreichend“ (4) oder schlechter bewertet wurde.

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  • Was passiert, wenn sich mein Kind im 2. Halbjahr der Klasse 6 verbessert oder verschlechtert?

    Die Klassenkonferenz ändert am Ende des zweiten Schulhalbjahres eine für den Hauptschulbildungsgang getroffene Entscheidung, wenn die im zweiten Schulhalbjahr gezeigten Leistungen und die voraussichtliche Leistungsentwicklung dies rechtfertigen.

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  • Ist später noch ein Wechsel des Bildungsganges möglich?

    Nach der Klassenstufe 7 oder 8 kann ein Wechsel des Bildungsganges erfolgen, wenn die Klassenkonferenz dies beschließt und die bisher gezeigten Leistungen und die voraussichtliche Leistungsentwicklung der Schüler dies rechtfertigen.
    Schüler der Klassenstufe 9, die den Hauptschulbildungsgang besucht haben, können in die Klassenstufe 10 überwechseln, wenn der Durch-schnitt aller Jahresnoten des qualifizierenden Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 2,4 ist; in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Physik und Chemie muss mindestens die Jahresnote „befriedigend“ erreicht worden sein.

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  • Wo finde ich die Präsentation aus dem Elternabend Klasse 6 zur Bildungsgangwahl?

     

    Die gewünschte Präsentation können Sie Hier ansehen und herunterladen. 

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Sind Ergänzungen gewünscht? Bitte kontaktieren Sie uns.

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