Konsultationen

Achtung! Die erste Konsultation ist eine Pflichtveranstaltung!
Mindestens eine weitere Konsultation muss im Konsultationszeitraum stattfinden!


Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bietet die Schule Stunden an, in denen das Thema des Schülervortrages gewählt wird und Fragen zur Prüfung gestellt werden können. Die Konsultationen finden zu den Terminen des im Schuljahr gewohnten Stundenplans statt.


Beispiel: (Prüfungsfach: Geschichte)
Hattest Du also bisher immer dienstags in der 4. Stunde Geschichte,
dann findet die Geschichtskonsultation auch Dienstag in der 4. Stunde statt!



Bitte wähle in der ersten Konsultation dein Thema für den Schülervortrag und bring zur 2. Konsultationsstunde deinen Kurzvortrag (auf Karteikarte vorbereitet) für die Prüfung mit!

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Datum

Mai 06 - 08 2024

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Seit1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.